Die Windkulisse in OWL steht fest — und sie ist knapp
Nordrhein-Westfalen muss bis Ende 2032 rund 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen — für Ostwestfalen-Lippe ist das bereits umgesetzt: Der Windenergie-Teilplan des Regionalplans OWL ist seit April 2025 in Kraft und weist rund 14.000 Hektar Windenergiegebiete aus. Die Kulisse steht damit fest — und Projektentwickler sichern sich die Flurstücke darin teils Jahre vor dem ersten Spatenstich per Options- und Pachtvertrag.
Wer ein Flurstück in oder nahe einer ausgewiesenen Windfläche besitzt, sitzt auf einem knappen Gut. Entsprechend haben sich die Pachtkonditionen entwickelt: Für Standortflächen moderner Anlagen werden regelmäßig fünf- bis sechsstellige Jahrespachten gezahlt, meist als Festbetrag plus Umsatzbeteiligung am Stromertrag.
Auch ohne eigenes Windrad mitverdienen: Poolmodelle
Ein Windfeld braucht mehr als den Mastfuß: Abstandsflächen, überstrichene Flächen (der Rotor ragt über Grundstücksgrenzen), Zuwegungen und Kabeltrassen. Moderne Projekte arbeiten deshalb mit Flächenpools: Alle beteiligten Flurstücke werden zusammengefasst, und jeder Eigentümer erhält einen jährlichen Anteil an der Gesamtpacht — auch die, auf denen keine Anlage steht.
Das heißt konkret: Auch ein 0,5-Hektar-Streifen kann über Jahrzehnte jährliche Zahlungen bringen, wenn er im richtigen Gebiet liegt. Genau deshalb lohnt der Flächen-Check auch für kleine Flurstücke.
Windkraft auf Kalamitätsflächen im Wald
Für viele Lipper Waldbesitzer die spannendste Entwicklung: Auf Schadflächen — wo Borkenkäfer und Stürme den Fichtenbestand genommen haben — sind Windenergieanlagen in NRW planungsrechtlich möglich. Statt Jahrzehnte auf den nächsten Erntezeitpunkt einer Wiederaufforstung zu warten, kann eine Kalamitätsfläche als Windstandort ein Vielfaches des forstlichen Ertrags liefern, während der übrige Bestand normal weiterwächst. Als Forst-Spezialisten prüfen wir diese Konstellation besonders genau.
So läuft es ab
- 1. Flächen-Check (kostenlos): Sie nennen uns Gemarkung und Flurstück — wir prüfen die Lage zur Windkulisse des Regionalplans, Zuwegung und Umfeld.
- 2. Einschätzung: Sie bekommen eine ehrliche Einordnung: Vorranggebiet, Randlage mit Pool-Chance oder aktuell keine Perspektive.
- 3. Vermarktung: Bei Eignung stellen wir den Kontakt zu Projektentwicklern her — mit dem Ziel mehrerer konkurrierender Angebote.
- 4. Vertragsphase: Wir begleiten die Einordnung von Optionszahlung, Pachtstruktur, Poolverteilung und Rückbausicherheit; die finale Vertragsprüfung übernimmt Ihr Rechtsanwalt oder Notar.
Für Sie als Eigentümer ist das komplette Verfahren kostenlos.
Worauf Sie beim Vertrag achten sollten
- Optionsphase klar geregelt: Windprojekte haben lange Planungs- und Genehmigungszeiten — die Optionszahlung sollte das angemessen vergüten
- Pachtstruktur: Festbetrag plus Umsatzbeteiligung ist üblich — reine Festpacht kann bei guten Standorten Geld verschenken
- Poolverteilung transparent: Wie werden Standort-, Abstands- und Wegeflächen gewichtet?
- Rückbau: vollständige Rückbauverpflichtung mit Sicherheitsleistung
- Wertsicherung der Zahlungen über die Laufzeit