Seit dem 2. September ist es amtlich: Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat bei der Vorstellung des Ernteberichts erklärt, man habe es mit einer „Krise von nationaler Tragweite“ zu tun, und schnelle Hilfen angekündigt. Für Eigentümer, die Acker oder Grünland im Kreis Lippe verpachtet haben, stellen sich damit sehr praktische Fragen: Kommt die Pacht pünktlich? Darf der Pächter sie kürzen? Und was macht ein Dürrejahr mit dem Wert der Fläche? Wir ordnen die Zahlen ein — vom Bund bis in den Kreis Lippe — und sagen, was rechtlich gilt.
Die Ernte 2026 in Zahlen — vom Bund bis nach Lippe
Bund: Nach dem vorläufigen Erntebericht des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 2. September liegt die Getreideernte (ohne Körnermais) bei rund 37,4 Millionen Tonnen — 7,3 Prozent weniger als im guten Vorjahr und 2,1 Prozent unter dem Mittel der Jahre 2020 bis 2025. Beim Winterweizen rechnet das Ministerium mit 20,2 Millionen Tonnen (−10,4 Prozent), beim Winterraps mit rund 3,5 Millionen Tonnen (−11,5 Prozent). Bei Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben und beim Futter vom Grünland war die Ernte zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen; das Ministerium befürchtet auch hier in vielen Regionen hohe Verluste, besonders beim Mais im Süden und Südwesten.
NRW: Laut der Erntebilanz von Landwirtschaftsministerium und Landwirtschaftskammer vom 31. August lag der Winterweizen bei rund 8,3 Tonnen je Hektar — etwa 7 Prozent unter dem Rekordjahr 2025, aber nahezu im langjährigen Mittel. Beim Raps waren die Erträge im Rheinland und im Münsterland gut, „insbesondere in Ostwestfalen“ dagegen schwächer. Beim Mais erwartet das Land deutliche Einbußen vor allem im Münsterland und am Niederrhein; für Ostwestfalen heißt es, die Lage sei „etwas besser“.
Westfalen-Lippe und Kreis Lippe: Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband zog am 11. September eine „durchschnittliche“ Getreidebilanz — Winterweizen nach IT.NRW-Schätzung bei 80,5 Dezitonnen je Hektar, knapp über dem langjährigen Mittel —, aber deutliche Verluste bei Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln. Für den Kreis Lippe beziffert der Landwirtschaftliche Kreisverband in seinem Erntebrief vom selben Tag die Mindererträge durch Hitze und fehlenden Regen auf im Schnitt etwa 20 Prozent, je nach Bodentyp und Wasserversorgung. Die Preise seien schlecht, mit Ausnahme des Rapses. Zum Vergleich: Im Juli fielen nach dem Deutschen Wetterdienst in NRW nur rund 18 Liter Regen pro Quadratmeter, in Ostwestfalen immerhin 25 bis 40 Liter — der trockenste Juli im Land seit Beginn der Aufzeichnungen 1881.
Was „Krise von nationaler Tragweite“ bedeutet — und was nicht
Rainer begründete die Einstufung nicht allein mit den Erntezahlen, sondern mit dem Zusammentreffen mehrerer Belastungen: Dürre und Futterknappheit, regionale Ernte- und Qualitätsverluste, hohe Kosten für Diesel und Dünger, Druck in der Tierhaltung und Schäden in den Wäldern. Jede Ertragsschwankung staatlich auszugleichen, sei nicht das Ziel; es gehe um Betriebe, deren Substanz dauerhaft gefährdet sei.
Wichtig für die Einordnung: Die Formulierung ist nicht dasselbe wie die förmliche Einstufung als „Ereignis von nationalem Ausmaß“. Nur eine solche Einstufung erlaubt es dem Bund nach Angaben seines Ministeriums, sich an Schadensausgleichsprogrammen der Länder zu beteiligen — zuletzt war das bei der Dürre 2018 und beim Hochwasser 2021 der Fall. Die Mitteilung vom 2. September enthält diese Einstufung nicht. Das Paket setzt stattdessen vor allem auf Liquidität:
- Das Liquiditätshilfeprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank wird um 300 Millionen auf ein Darlehensvolumen von 500 Millionen Euro aufgestockt, ohne Nachweis von Notlage und Verwendung; ein zweites Programm mit stärker gesenkten Zinsen und längeren Laufzeiten ist in Vorbereitung.
- 60 Millionen Euro EU-Düngemittelhilfe sollen als Hektarprämie an Betriebe gehen, deren Kosten für Dünger oder Diesel stark gestiegen sind.
- Die Direktzahlungen sollen 2027 einmalig steigen, von rund 4,1 auf rund 4,9 Milliarden Euro.
- Die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen, die auch gegen Trockenheit absichern, soll über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur möglich werden.
Für Verpächter heißt das: Das Paket zielt auf die Liquidität der wirtschaftenden Betriebe — also auf Ihre Pächter. Direktzahlungen erhält, wer die Fläche bewirtschaftet; ein Eigentümer, der verpachtet hat, bekommt aus dem Paket nichts, profitiert aber mittelbar, weil es die Zahlungsfähigkeit seines Pächters stützt. Aufschlussreich ist ein Detail aus der Übersicht des Ministeriums: Auch die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), die landwirtschaftliche Flächen des Bundes verpachtet, lässt ihre Pächter die Stundung von Pachtraten beantragen.
Pacht im Dürrejahr: Was rechtlich gilt
Die kurze Antwort: Eine schlechte Ernte allein mindert die Pacht nicht. Nach § 581 BGB schuldet der Verpächter den Gebrauch der Fläche und den Genuss der Früchte, der Pächter die vereinbarte Pacht — nicht eine Pacht nach Ernteerfolg. Der gesetzliche Hebel für eine Anpassung ist § 593 BGB. Danach kann jede Seite eine Vertragsänderung verlangen, wenn sich die Verhältnisse, die für die Pachthöhe maßgebend waren, „nachhaltig so geändert“ haben, „dass die gegenseitigen Verpflichtungen in ein grobes Missverhältnis zueinander geraten sind“. Für die aktuelle Lage sind drei Punkte entscheidend:
- „Nachhaltig“ heißt dauerhaft. Der Bundesgerichtshof stellt für die Anpassung auf das Verhältnis zwischen der Pacht und dem „bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig erzielbaren Ertrag“ ab (Beschluss vom 29. November 1996, BLw 48/95). Ein einzelnes Dürrejahr — in NRW direkt nach einem Rekordjahr beim Weizen — dürfte diese Schwelle für sich genommen kaum erreichen. Anders kann es aussehen, wenn sich die Ertragsbedingungen über Jahre verschieben.
- Zwei-Jahres-Sperre: Eine Änderung kann frühestens zwei Jahre nach Pachtbeginn oder nach der letzten Anpassung verlangt werden. Ausgenommen sind „verwüstende Naturereignisse, gegen die ein Versicherungsschutz nicht üblich ist“ — und auch dann nur, wenn sie das Verhältnis der Leistungen „grundlegend und nachhaltig“ verändert haben. Gegen Trockenheit gibt es Mehrgefahrenversicherungen, die nach Angaben des Bundesministeriums bereits neun Länder fördern.
- Keine Rückwirkung: Die Änderung kann nicht für eine frühere Zeit als das Pachtjahr verlangt werden, in dem sie geltend gemacht wird. Einigen sich die Parteien nicht, entscheidet das Landwirtschaftsgericht.
Umgekehrt schützt das Gesetz auch den Verpächter: Ist der Pächter mit der Pacht oder einem nicht unerheblichen Teil länger als drei Monate in Verzug, liegt ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor (§ 594e BGB). Bei einem bisher verlässlichen Pächter ist das in einem Krisenjahr aber selten die klügste Reaktion.
Stundung statt Minderung: der pragmatische Weg
Der Bauernverband hatte schon in seiner Erntebilanz vom 18. August darauf hingewiesen, dass nicht wenige Betriebe Sonder- oder Zwischenfinanzierungen brauchen, um ihre Liquidität zu sichern. Wer einen solchen Pächter hat, fährt mit einer befristeten Stundung meist besser als mit einem Streit oder einer dauerhaften Pachtsenkung. Worauf es dabei ankommt:
- Schriftlich festhalten: gestundeter Betrag, neuer Fälligkeitstermin, gegebenenfalls Raten.
- Einmaligkeit klarstellen: ausdrücklich als Stundung ohne Verzicht formulieren, damit sie nicht als dauerhafte Änderung der Pachthöhe verstanden wird.
- Vertrag bei der Gelegenheit prüfen: Zahlungstermine, Anpassungsklauseln, Restlaufzeit — was in einen zeitgemäßen Vertrag gehört, steht in Landpachtvertrag formulieren: 7 Klauseln.
Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: 10 ha Acker zu 550 €/ha ergeben 5.500 € Jahrespacht. Eine Stundung um sechs Monate kostet den Verpächter im Wesentlichen den Zinsvorteil eines halben Jahres. Eine dauerhafte Senkung um 10 Prozent kostet dagegen 550 € in jedem weiteren Jahr — bei acht Jahren Restlaufzeit 4.400 €.
Was die Dürre für Pachtpreise und Flächenwerte bedeutet
„Der Standort hat in diesem Jahr über den Ertrag entschieden wie selten zuvor“, sagte Bauernpräsident Joachim Rukwied bei der Erntebilanz seines Verbands. Auch der Kreisverband Lippe beschreibt Mindererträge, die je nach Bodentyp und Wasserversorgung schwankten. Im Kreis Lippe liegen sehr leichte Sandböden am Rand der Senne und tiefgründige Lehm- und Auenböden nicht weit voneinander entfernt — wie stark die Bodengüte den Wert einer Fläche bestimmt, beschreiben wir in Was einen Hektar Ackerland in Lippe wert macht. In feuchten Jahren liegen gute und schwache Standorte näher beieinander, in trockenen wird der Abstand sichtbar. Unsere Einschätzung: Bodenqualität und Wasserhaltevermögen werden bei Pacht- und Kaufentscheidungen eher mehr Gewicht bekommen, nicht weniger.
Kurzfristige Preissprünge lassen sich aus einem einzelnen Jahr aber nicht ableiten. Pachtverträge laufen über mehrere Jahre, und der Bodenmarkt reagiert träge. Wo die Pachten im Kreis Lippe derzeit liegen, zeigt unser Pachtspiegel Kreis Lippe 2026.
Beim Grünland ist das Bild regional sehr unterschiedlich. Im Süden und Südwesten Deutschlands wuchs nach Angaben des Bundesministeriums auf vielen Wiesen nach dem ersten Schnitt kaum noch Gras nach. In Westfalen-Lippe waren nach Einschätzung des WLV dagegen insgesamt drei bis vier Schnitte möglich; ob die Futterernte noch ein durchschnittliches Niveau erreicht, hing vom Regen ab Mitte August ab. Das Land NRW erwartet, dass die angespannte Futterversorgung die Nachfrage nach Silomais erhöht. Wer Grünland an einen Tierhalter verpachtet hat, sollte in diesem Herbst vor allem auf dessen Zahlungsfähigkeit achten — und im Zweifel früh das Gespräch suchen.
Was Verpächter jetzt tun sollten
- Früh reden: vor dem nächsten Zahlungstermin mit dem Pächter klären, ob es Engpässe gibt.
- Stundung statt Minderung: bei echter Notlage eine befristete, schriftliche Stundung vereinbaren.
- Keine vorschnellen Zugeständnisse bei der Pachthöhe: § 593 BGB setzt dauerhafte Veränderungen voraus.
- Bei Neuverpachtung genauer hinsehen: Betriebskonzept und Zahlungsfähigkeit des Bewerbers zählen in solchen Jahren mehr als das höchste Gebot. Wir begleiten die Verpachtung Ihrer Fläche von der Pächtersuche bis zum Vertrag.
- Nicht aus Sorge verkaufen: Ein Dürrejahr ist kein Verkaufsgrund. Wer trotzdem wissen will, wo seine Fläche steht, nutzt unsere kostenlose Wertindikation.
Stand: 14. September 2026. Quellen: Erntebericht 2026 und Pressemitteilungen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 12. August und 2. September 2026 sowie dessen Themenseite zu Trockenheit und Dürre (Stand 18. August 2026); Erntebilanz des Deutschen Bauernverbands (18. August 2026); Erntebilanz des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW und der Landwirtschaftskammer NRW (31. August 2026); Erntebilanz des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands mit Ertragstabelle nach IT.NRW (11. September 2026); Erntebrief des Landwirtschaftlichen Kreisverbands Lippe (11. September 2026); Deutscher Wetterdienst, Deutschlandwetter im Juli 2026; §§ 581, 593, 594e BGB; BGH, Beschluss vom 29. November 1996 – BLw 48/95. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Darf mein Pächter die Pacht wegen der Dürre kürzen?
Nicht einseitig. Die Pacht wird für die Überlassung der Fläche geschuldet und bleibt zu den vereinbarten Terminen fällig. Eine Änderung der Pachthöhe kann nach § 593 BGB nur verlangt werden, wenn sich die Verhältnisse, die für die Pacht maßgebend waren, nachhaltig geändert haben und dadurch ein grobes Missverhältnis entstanden ist. Ein einzelnes schlechtes Erntejahr dürfte diese Voraussetzungen in aller Regel nicht erfüllen. Einigen sich die Vertragsparteien nicht, entscheidet das Landwirtschaftsgericht.
Bekomme ich als Verpächter Geld aus dem Hilfspaket des Bundes?
Nein. Die angekündigten Maßnahmen — Liquiditätsdarlehen über die Landwirtschaftliche Rentenbank, die EU-Düngemittelhilfe als Hektarprämie und die höheren Direktzahlungen 2027 — richten sich an die wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe. Ein Eigentümer, der seine Flächen verpachtet hat, profitiert nur mittelbar: Das Paket stützt die Zahlungsfähigkeit seines Pächters.
Was kann ich tun, wenn mein Pächter gar nicht mehr zahlt?
Das Gesetz gibt dem Verpächter klare Rechte: Ist der Pächter mit der Pacht oder einem nicht unerheblichen Teil davon länger als drei Monate in Verzug, liegt nach § 594e BGB ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor. In einem Krisenjahr lohnt aber vorher das Gespräch — eine befristete, schriftlich vereinbarte Stundung ist bei einem bisher verlässlichen Pächter oft die bessere Lösung als ein Pächterwechsel.
Sinkt nach der Dürre der Wert meiner Acker- oder Grünlandfläche?
Ein einzelnes Dürrejahr ändert den Verkehrswert einer Fläche nicht unmittelbar — Kaufpreise und Pachten bilden sich über viele Jahre. Sichtbar wird aber, wie stark der Standort über den Ertrag entscheidet: Tiefgründige Böden mit gutem Wasserhaltevermögen stehen in trockenen Jahren deutlich besser da als leichte, flachgründige Böden. Was Ihre konkrete Fläche heute wert ist, lässt sich nur am Flurstück beurteilen.
Stand: 14. September 2026
Geschrieben von der Redaktion Lippe Forst (TR Vertriebs GmbH). Bei Rückfragen gern direkt an uns wenden.
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