Lippe Forst
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Praxis & Tipps · 15. Oktober 2024 · 6 Min

Pächter beim Verkauf einbeziehen: Drei Wege, ohne Vertrauensbruch

Soll man den Pächter über einen geplanten Verkauf informieren — oder erst nach Vertragsschluss? Drei Wege, die in der Lipper Praxis funktionieren, mit Vor- und Nachteilen je nach Konstellation.

Wer eine verpachtete Fläche verkauft, steht vor einer heiklen Frage: Pächter vorab informieren oder nicht? Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Drei Wege aus der Lipper Praxis, mit ehrlichen Pro/Contra.

Die rechtliche Ausgangslage

Nach § 593b BGB geht der Pachtvertrag automatisch auf den Erwerber über — der Pächter bleibt also Pächter, nur unter neuem Eigentümer. Eine Informationspflicht vor Verkaufsschluss gibt es nicht (anders als bei Mietwohnraum).

Wenn aber im Pachtvertrag ein Vorkaufsrecht vereinbart ist (was bei landwirtschaftlichen Pachtverträgen die Ausnahme ist), muss dieses berücksichtigt werden — sonst ist der Kaufvertrag anfechtbar.

Weg 1: Pächter zuerst informieren

Der Eigentümer spricht den Pächter direkt an, kündigt den Verkaufsplan an, bietet ihm ggf. selbst zum Kauf an.

Vorteile:

  • Vertrauensvolle Beziehung bleibt erhalten
  • Pächter hat Gelegenheit, selbst zum Marktpreis zu kaufen — manchmal die schnellste Lösung
  • Keine späteren Überraschungen

Nachteile:

  • Information verbreitet sich oft schnell im Dorf — Diskretion ist weg
  • Pächter kann den Prozess verzögern oder torpedieren (Klage gegen Pachtkündigung, Preisdrückerei durch Verzögerung)
  • Wenn der Pächter selbst nicht kauft, hat er ab da gegenüber dem zukünftigen Käufer eine vorgewarnte Position

Weg 2: Pächter nach Vertragsschluss informieren

Eigentümer verkauft, ohne den Pächter vorab zu informieren. Erst nach Notarvertrag erfährt der Pächter vom neuen Eigentümer — typisch durch Anschreiben des Notars oder des neuen Eigentümers.

Vorteile:

  • Maximale Diskretion
  • Pächter kann den Verkauf nicht verzögern
  • Pachtvertrag läuft normal weiter, Pächter behält die Fläche

Nachteile:

  • Pächter fühlt sich oft übergangen, manchmal verletzt
  • Bei langer Pachtbeziehung kann das die Beziehung dauerhaft beschädigen
  • Wenn der Käufer plant, später selbst zu bewirtschaften, wird der Pächter beim Auslaufen des Vertrags maximalen Widerstand leisten

Weg 3: Pächter parallel zum Verkaufsprozess informieren

Der Eigentümer führt erste Gespräche mit potenziellen Käufern, und sobald ein konkreter Käufer auftaucht, wird der Pächter eingebunden — vor Vertragsschluss, aber nach Findung des Käufers. Der neue Eigentümer stellt sich selbst vor.

Vorteile:

  • Pächter wird informiert, bevor der Vertrag steht — Vertrauen bleibt
  • Der neue Eigentümer kann sich präsentieren und Beziehungen aufbauen
  • Diskretion bleibt im frühen Stadium gewahrt

Nachteile:

  • Erfordert Timing-Disziplin auf allen Seiten
  • Funktioniert nur, wenn der neue Eigentümer professionell auftritt und nicht abschreckt

Welcher Weg passt

Aus unserer Praxis: in 70 % der Lipper Fälle ist Weg 3 der beste. Pächter werden im richtigen Moment informiert, behalten Vertrauen, und der Käufer kann gleich klären, ob er den Pachtvertrag fortsetzt oder zur nächsten Pachtperiode anderes plant.

Weg 1 funktioniert gut, wenn der Pächter eine konkrete Kaufoption hat und die Beziehung freundschaftlich ist.

Weg 2 ist sinnvoll, wenn der Pächter problematisch ist (Pacht-Rückstände, fortdauernde Bewirtschaftungsmängel, zerrüttetes Verhältnis) — oder wenn maximale Diskretion gefragt ist (z. B. Erbengemeinschafts-Konflikte, die nicht öffentlich werden sollen).

Was bei Pacht-Beendigung wichtig wird

Wenn der neue Eigentümer den Pachtvertrag nicht fortsetzen will, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Jahren (§ 594a BGB), wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist. Bei laufenden Pachtjahren ist es daher oft sinnvoll:

  • Auslaufen des Pachtjahres abzuwarten
  • Mit einer ordentlichen Kündigung zwei Jahre vorher zu arbeiten
  • Manchmal über eine einvernehmliche Auflösung gegen Abfindung zu sprechen

Was wir tun

Wir koordinieren die Pächter-Kommunikation für Sie — je nach Konstellation auf Weg 1, 2 oder 3. Wenn Sie selbst nicht mit dem Pächter sprechen wollen oder können (familiäre Spannungen, Konflikte, große Entfernung), übernehmen wir diese Aufgabe vollständig. Auf Wunsch ohne dass der Pächter Ihren Namen während der Verhandlungsphase erfährt.

Stand: 15. Oktober 2024

Geschrieben von der Redaktion Lippe Forst (TR Vertriebs GmbH). Bei Rückfragen gern direkt an uns wenden.